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Verschmelzung: Hella Umform- und Stanztechnik GmbH Hrb08.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.01.2008)
Auf einen Blick
Text
Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt (
Rixbecker Str. 75, 59552 Lippstadt
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.10.2007 mit der Hella Umform- und Stanztechnik GmbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 6144) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt.