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Verschmelzung: Köstritz-Wernesgrüner Vertriebs GmbH Hrb18.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.05.2007)

Auf einen Blick

Text

Bitburger Braugruppe GmbH, Bitburg (
Römermauer 3, 54634 Bitburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.03.2007 mit der Köstritz-Wernesgrüner Vertriebs GmbH mit Sitz in Bad Köstritz (Amtsgericht Jena HRB 209432) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bitburger Braugruppe GmbH, Bitburg.