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Verschmelzung: Siemens AG, Siemens AG Hrb15.06.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.06.2007)

Auf einen Blick

Text

TurboGroup GmbH, Frankenthal (
Ungenannte Str. ??, D-67227 Frankenthal
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 mit der Siemens AG mit Sitz in Berlin und München (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HR B 12300 und Amtsgericht München HR B 6684) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf den Registerblätter des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TurboGroup GmbH, Frankenthal (Pfalz).