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Teilgewinnabführung: FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH Hrb16.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.02.2007)
Auf einen Blick
Text
thinXXS Microtechnology AG, Zweibrücken (
Amerikastr. 21, 66482 Zweibrücken
). Die mit der tbg Technologie-Beteiligungs-GmbH der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn am 13.04./21.06.2004, am 29.09./19.10.2004 und am 15.05./27.06.2001, mit Änderungen vom 26.10.2005 und 30.05.2006 abgeschlossenenTeilgewinnabführungsverträge sind geändert. Sämtliche Ansprüche aus den stillen Beteiligungen wurden an die PRICAP Venture Partners AG abgetreten. Sodann wurden seitens der PRICAP Venture Partners AG sämtliche Ansprüche aus den stillen Beteiligungen in die Gesellschaft eingelegt. Hierdurch sind sämtliche Ansprüche aus den Teilgewinnabführungsverträgen im Wege der Konfusion erloschen und die Teilgewinnabführungsverträge beendet. Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) am 02./03.04.2002, mit Änderungen vom 26.10.2005 und 30.05.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist geändert. Sämtliche Ansprüche aus der stillen Beteiligung wurden in die Gesellschaft eingelegt. Hierdurch sind sämtliche Ansprüche aus dem Teilgewinnabführungsvertrag im Wege der Konfusion erloschen und der Teilgewinnabführungsvertrag beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thinXXS Microtechnology GmbH, Zweibrücken.