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Verschmelzung Hrb 21.12.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.12.2007)

Text

Lünener Wohnungs-und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen (
Friedenstr. 17, 44532 Lünen
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2007 mit der Lünener Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lünen (HRB 17355) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lünener Wohnungs-und Siedlungsgesellschaft mbH, Lünen.