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Satzung Hrb 12.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.09.2006)

Auf einen Blick

Text

Fuhrländer AG, Waigandshain (
Ungenannte Str. ??, D-56477 Waigandshain
). Die Hauptversammlung vom 12.09.2006 hat die Änderung der Satzung durch Neufassung des § 5 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital I) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 12.09.2006 hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen), in § 13 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), in § 14 (Teilnahmeberichtigung und Vollmacht) und in § 16 (Vorsitz) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.09.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 23.08.2010 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu EUR 1.440.675,00 zu erhöhen und hierbei nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 der Satzung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden (Genehmigtes Kapital I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fuhrländer AG, Liebenscheid.