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Verschmelzung: BASF AG Hrb19.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.07.2006)

Auf einen Blick

Text

Vitamultina pharmazeutische und Nahrungsergänzungsprodukte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ludwigshafen/Rh. (Ungenannte Str. ??, D-67063 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2006 mit der BASF AG mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein HRB 3000) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vitamultina pharmazeutische und Nahrungsergänzungsprodukte GmbH, Ludwigshafen a. Rhein.

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