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Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes und -vertrages vom 22.05.2006 … Hrb04.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.06.2006)
Text
bkc Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes und -vertrages vom 22.05.2006 und des Nachtrages vom 27.06.2006 zu diesem Vertrag sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 31.05.2006 und 27.06.2006 sowie der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2006 und 27.06.2006 mit der Consuma Holdings B.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Amsterdam /Niederlande (registriert beim Handelsregister Kamer van Koophandel für Amsterdam unter Nr. 34233250) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: bkc Holding GmbH, Ludwigshafen a. Rhein.