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Verschmelzung: Railion Intermodal Traction (RIT) GmbH Hrb 30.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.06.2006)
Auf einen Blick
Text
Railion Deutschland Aktiengesellschaft, Mainz (
Ungenannte Str. ??, D-55116 Mainz
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger, nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2006, mit der Railion Intermodal Traction (RIT) GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8206) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DB Cargo AG, Mainz.