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Geschäftsführer (1 Person) · Sitzverlegung: NHG-Heizungsbau GmbH · Kapital: 25.600 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb30.06.2006 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 28.06.2006)

Auf einen Blick

Text

NHG-Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wöllstein (
Ungenannte Str. ??, D-55597 Wöllstein
). GmbH. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1979 mit Änderung vom 19.11.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hargesheim (bisher Amtsgericht Bad KreuznachHRB 1724) nach Wöllstein beschlossen. Gegenstand: Die Herstellung, der Vertrieb und der Einbau von heizungstechnischen Anlagen aller Art, sowie die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: ?????, ????? ???????, Wöllstein, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: NHG-Heizungsbau GmbH, Wöllstein.