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Verschmelzung: Broadnet AG Hrb06.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.10.2007)
Auf einen Blick
Text
QSC AG, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2007 mit Zustimmung der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2007 mit der Broadnet AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 75121) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: q.beyond AG, Köln.