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Verschmelzung: H.J. Schmidt Centralgrund GmbH Hrb23.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.10.2007)
Auf einen Blick
Text
H.J. Schmidt Industriebeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bendorf (
Engerser Landstr. 60, 56170 Bendorf
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der H.J. Schmidt Centralgrund GmbH mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 12894) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: H.J. Schmidt Industriebeteiligungsgesellschaft mbH, Bendorf.