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Verschmelzung: SCHOTT AG Hrb21.04.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.04.2006)

Auf einen Blick

Text

SCHOTT Nexterion AG, Mainz (Ungenannte Str. ??, D-55122 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 16.03.2006 mit der SCHOTT AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8555) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SCHOTT Nexterion AG, Mainz.

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