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Verschmelzung: Reinhard Pott GmbH Hrb29.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.10.2007)

Auf einen Blick

Text

Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (Ungenannte Str. ??, D-33334 Gütersloh). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 mit der Reinhard Pott GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 1660) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mbH, Gütersloh.

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