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Verschmelzung: Evonik Industries AG Hrb19.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.10.2007)
Auf einen Blick
Text
Unternehmensverband Steinkohlenbergbau e. V., Essen (
Ungenannte Str. ??, D-45128 Essen
). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.08.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der RAG Beteiligungs-AG (nach Firmenänderung nunmehr: Evonik Industries AG) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Unternehmensverband Steinkohlenbergbau e. V., Essen.