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Verschmelzung: Sauer GmbH & Co. KG Hrb10.11.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.10.2005)
Auf einen Blick
Text
KORTEC GmbH - Business Technology, Mehlingen (
Ungenannte Str. ??, D-6768 Mehlingen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2005 mit der Sauer GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach - HRA 314) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 17.08.2005 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KORTEC GmbH - Business Technology, Mehlingen.