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Vorgänge ohne Eintragung vom 10.11.2005 Hrb01.12.2005 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 10.11.2005)
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KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf (56170 Bendorf29.12.2004 - Die Firma Rheinische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bendorf ist aufgrund 1. des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2004, 2. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma Rheinische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 17.11.2004 und 3. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma KANN GmbH Baustoffwerke mit dem Sitz in Bendorf vom 17.11.2004 auf die Gesellschaft unter der Firma KANN GmbH Baustoffwerke mit dem Sitz in Bendorf durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen: Den Gläubigern, der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register nach § 19 Abs. 3 als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit, sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf.