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Verschmelzung: Kraftverkehr Bayern GmbH Hrb15.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2005)

Text

"Südkraft" Süddeutsche Kraftwagen- Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Ludwigshafen, Ludwigshafen a. Rh. (
Ungenannte Str. ??, D-67059 Ludwigshafen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2005 mit der Kraftverkehr Bayern GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 40957) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt desübernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung wurde am 14.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Amtsgericht München, HRB 40957). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Südkraft Süddeutsche Kraftwagen-Speditions-GmbH Zweigniederlassung Ludwigshafen, Ludwigshafen a. Rhein.