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Verschmelzung: Bergwitz Personal GmbH, Bergwitz Personal GmbH Hrb05.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2005)

Auf einen Blick

Text

Bergwitz Personal GmbH, Mainz (Mainz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2005 mit der Bergwitz Personal GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 89736) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2005 mit der Bergwitz Personal GmbH mit Sitz in Hallbergmoos (Amtsgericht München HRB 148420) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Primajob GmbH, Fulda.