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Verschmelzung: KGV Grundstücks-Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb21.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.10.2005)

Auf einen Blick

Text

Köhl Maschinenbau GmbH, Trier (Ungenannte Str. ??, D-54294 Trier). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2005 mit der KGV Grundstücks-Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 2327) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblattdes übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Köhl Maschinenbau GmbH, Trier.

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