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Verschmelzung: SCM Stiftung christliche Medien GmbH Hrb27.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.09.2007)
Auf einen Blick
Text
Theologischer Verlag Rolf Brockhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haan (c/o
Ungenannte Str. ??, D-58452 Witten
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2007 mit der SCM Stiftung christliche Medien GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 8216) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Theologischer Verlag Rolf Brockhaus GmbH, Witten.