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Nicht mehr Gewinnabführung: Reinhard Mohn GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb12.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.09.2007)

Auf einen Blick

Text

arvato mobile middle east GmbH, Gütersloh (Ungenannte Str. ??, D-33311 Gütersloh). Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung die Neuregelung in § 4 der Satzung (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung der Beteiligung an der Arvato Middle East Sales FZ-LLC in Dubai zum Betrieb oder der Lizensierung von Softwarelösungen durch die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften im Bereich digitaler Distribution von Medieninhalten einschließlich der Nutzung der gnab- und EP2 - Software. Der mit der Reinhard Mohn GmbH (Amtsgericht Gütersloh HRB 3101) am 07.10.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde durch Kündigung zum 01.09.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: arvato mobile middle east GmbH & Co. KG, Grünwald.

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