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Verschmelzung: Volksfürsorge Krankenversicherung AG Hrb07.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2007)

Auf einen Blick

Text

CENTRAL KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT, Köln (Ungenannte Str. ??, D-50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.8.2007 mit der Volksfürsorge Krankenversicherung AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 28706) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Generali Deutschland Krankenversicherung AG, München.

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