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Verschmelzung: BayWa AG Hrb 11.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Küppers Verwaltungs-GmbH, Waltrop (
Ungenannte Str. ??, D-45525 Hattingen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 07.08.2007 mit der BayWa AG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 4921) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Küppers Verwaltungs-GmbH, Dortmund.