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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Auf­sichts­rats­lis­te Hrb11.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2007)

Auf einen Blick

Text

ecotel communication ag, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40549 Düsseldorf
). Die Hauptversammlung vom 27.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2007 (in § 4 Abs. 5 (Bedingtes Kapital I), in § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital II) sowie weiter in § 3 (Bekanntmachungen, Informationen und Gerichtsstand) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 26.07.2012 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.750.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007). Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012 von der Gesellschaft oder durch eine Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft gegen Barleistung begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und woweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 150.000 Euro durch Ausgabe von bis zur 150.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II) Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebraucht machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es ist eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht worden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ecotel communication AG, Düsseldorf.