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Verschmelzung: Deutsche BP AG Hrb20.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2007)
Auf einen Blick
Text
Aral Wärme Service GmbH, Gelsenkirchen (
Ungenannte Str. ??, D-45896 Gelsenkirchen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2007 mit der Deutsche BP AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 8243) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aral Wärme Service GmbH, Gelsenkirchen.