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Verschmelzung: Fototronic GmbH Hrb20.01.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 234: FOTOFIX-Schnellphotoautomaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-47805 Krefeld
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2013 mit der Fototronic GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 7112) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ME Group Germany GmbH, Frankfurt a. Main.