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Löschung · Verschmelzung: PFALZWERKE AG Hrb03.01.2014 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 27.12.2013)

Auf einen Blick

Text

Pfalzwerke Kundenservice Fußgönheim GmbH, Ungenannte Str. ??, D-67061 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2013 im Wege der Konzernverschmelzung nach § 62 UmwG mit der PFALZWERKE AG mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein HRB 1196) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pfalzwerke Kundenservice Fußgönheim GmbH, Ludwigshafen a. Rhein.

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