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Verschmelzung: VEKA Platten (SA) Hrb 06.01.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 8282: VEKA Aktiengesellschaft,
Sendenhorst, Dieselstraße 8, 48324 Sendenhorst
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungpslans vom 14.11.2013, des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17.12.2013 sowie der Verschmelzungsbescheinigung vom 20.12.2013 mit der VEKA Platten (SA) mit Sitz in 4651 Herve/Belgien (Banque Carrefour des Entreprises Nr. 0431.266.366 (RPM Verviers)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VEKA AG, Sendenhorst.