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Geschäftsführer (2 Personen) · Gesellschaftsvertrag Hrb16.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.08.2007)
Auf einen Blick
Text
St. Augustinus-Kliniken gGmbH - Eine Gründung der Neusser Augustinerinnen und der Neusser Alexianer Brüder, Neuss (
Ungenannte Str. ??, D-41462 Neuss
). Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Abs. 3 (Geschäftsführung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinsam vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern die Einzelvertretungsbefugnis erteilen und einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches befreien, wobei jedoch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beschränkt ist auf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft auf der einen Seite und einer oder mehreren oder allen Gesellschaften: a) St. Augustinus-Behindertenhilfe gGmbH b) St. Augustinus-Aktiv gGmbH c) St. Augustinus-Fachkliniken gGmbH d) St. Augustinus-Seniorenhilfe gGmbH e) Krankenhaus Neuwerk Maria von den Aposteln gGmbH f) Katharinen-Hospital Willich gGmbH g) Niederrhein-Klinik Korschenbroich GmbH h) Katholische Bildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe GmbH i) savita gGmbH auf der anderen Seite. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft kann der Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Dies gilt nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Geschäftsführer: ?????????, ????, Neuss, *??.??.????; ???????, ??????, Kaarst, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen,zwischen der Gesellschaft auf der einen Seite und einer oder mehreren oder allen Gesellschaften: a) St. Augustinus-Behindertenhilfe gGmbH b) St. Augustinus-Aktiv gGmbH c) St. Augustinus-Fachkliniken gGmbH d) St. Augustinus-Seniorenhilfe gGmbH e) Krankenhaus Neuwerk Maria von den Aposteln gGmbH f) Katharinen-Hospital Willich gGmbH g) Niederrhein-Klinik Korschenbroich GmbH h) Katholische Bildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe GmbH i) savita gGmbH auf der anderen Seite, dies gilt nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: St. Augustinus-Kliniken gGmbH - Eine Gründung der Neusser Augustinerinnen und der Neusser Alexianerbrüder, Neuss.