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Löschung · Verschmelzung: Deutsche Post Real Estate Germany GmbH Hrb20.08.2007 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 13.08.2007)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Post Immobilienentwicklung GmbH, Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 mit der Deutsche Post Real Estate Germany GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8191) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 13.08.2007 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Post Immobilienentwicklung GmbH, Bonn.