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Verschmelzung: ASSTEL Krankenversicherung AG Hrb08.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2007)
Auf einen Blick
Text
Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln (
Arnoldiplatz 1, 50969 Köln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.07.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2007 mit der ASSTEL Krankenversicherung AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 30284) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gothaer Krankenversicherung AG, Köln.