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Verschmelzung: RR Haftetiketten GmbH Hrb30.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.07.2007)
Auf einen Blick
Text
Rolf Ritter GmbH & Co. KG., Enger (
Ungenannte Str. ??, D-32130 Enger
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.05.2007 mit der RR Haftetiketten GmbH mit Sitz in Enger (AG Bad Oeynhausen - HRB 6318) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ritter Haftetiketten GmbH & Co. KG, Enger.