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Verschmelzung: CEMEX Kies & Splitt GmbH Hrb21.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.06.2010)
Auf einen Blick
Text
CEMEX Kies Hamburg Verwaltungs-GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-19246 Lüttow
. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGESELLSCHAFT mbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: An der B 195, 19246 Lüttow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der CEMEX Kies & Splitt GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CEMEX Kies Hamburg Verwaltungs-GmbH, Lüttow.