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Verschm.: SFH Schweinezucht- und Ferkelerzeugergemeinschaft Hessen eG · Name: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG. Die Genossenschaft ist als übernehmender … Hrb01.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.11.2005)

Auf einen Blick

Text

Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar eG, Bad Kreuznach (
Ungenannte Str. ??, D-55543 Bad Kreuznach
). Neue Firma: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 16.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2005 mit der SFH Schweinezucht- und Ferkelerzeugergemeinschaft Hessen eG mit Sitz in Fuldabrück (AG Kassel, GnR 387) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Generalversammlung vom 16.03.2005 hat eine Änderung des Statuts in § 1 Abs.1 (Firma), § 5 Abs.3 (Kündigung), § 18 Abs.1 (Vorstand), § 24 Abs.1 (Aufsichtsrat) und § 37 Abs.2 und 3 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG, Idenheim.