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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb03.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.06.2007)

Auf einen Blick

Text

METRO AG, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40235 Düsseldorf
). Die Hauptversammlung vom 23.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 und Abs. 9 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. (7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23 . Mai 2012 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 40.000.000 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern der von der METRO AG und 100 - prozentigen mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften begebenen Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts zustehen würde, sowie das Bezugsrecht weiter auszuschließen für etwa verbleibende Aufrundungsspitzen. (9) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2012 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 60.000.000 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CECONOMY AG, Düsseldorf.