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Verschmelzung: ThyssenKrupp AG mit dem Doppelsitz, thyssenkrupp AG Hrb19.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.05.2008)

Auf einen Blick

Text

Krupp Hoesch Handel GmbH, Düsseldorf (Ungenannte Str. ??, D-40211 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 mit der ThyssenKrupp AG mit dem Doppelsitz in Duisburg und Essen (Amtsgericht Duisburg HRB 9092/Amtsgericht Essen HRB 15364) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf den Registerblättern des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Krupp Hoesch Handel GmbH, Düsseldorf.

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