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Übernahme: Stadtentwicklungsgesellschaft Ludwigslust mbH · Ausgliederung: Stadtentwicklungsgesellschaft Ludwigslust mbH Hrb23.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.10.2009)

Auf einen Blick

Text

VEWOBA-Wohnungsbaugesellschaft Ludwigslust mbH,
Ludwigslust, Schlachthofweg 3, 19288 Ludwigslust
. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 und der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Ludwigslust mbH (STEL) vom 18.08.2009 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Stadtentwicklungsgesellschaft Ludwigslust mbH (STEL) mit Sitz in Ludwigslust (Amtsgericht Schwerin HRB 4165) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VEWOBA Wohnungsbaugesellschaft Ludwigslust mbH, Ludwigslust.

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