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Verschmelzung: Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH Hrb12.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.06.2009)
Auf einen Blick
Text
Greif-Alarm Service GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-17217 Mallin
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2008 mit der Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund , HRB 35) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Greif-Alarm Service GmbH, Mallin.