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Verschmelzung: versammlung vom 24.08.2009 mit dem Unternehmen Elvis Harks e. K Hrb04.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Handelshof Harks GmbH, Kletzin (
Ungenannte Str. ??, D-17111 Kletzin
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 mit dem Unternehmen ????? ????? e. K. mit Sitz in Kletzin (Amtsgericht Neubrandenburg , HRA 2042) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Handelshof Harks GmbH, Kletzin.