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Verschmelzung: Kamps Food Retail Service GmbH Hrb 26.06.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.06.2007)

Auf einen Blick

Text

International Food Retail Deutschland GmbH, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40221 Düsseldorf
). Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Bekanntmachungen) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2007 mit der Kamps Food Retail Service GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52887) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heiner Kamps Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf.