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Verschmelzung: Richard Ebelt Landes-Tierkörperbeseitigungsanstalt und Fleischmehlfabrik GmbH & Co. KG · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb04.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2009)

Auf einen Blick

Text

SecAnim GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-17139 Malchin
. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Richard Ebelt Landes-Tierkörperbeseitigungsanstalt und Fleischmehlfabrik GmbH & Co. KG in Detmold (Amtsgericht Lemgo HRA 2854) beschlossen. Geschäftsanschrift: An der
Ungenannte Str. ??, D-17139 Malchin
. 5.081.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2009 mit der Richard Ebelt Landes-Tierkörperbeseitigungsanstalt und Fleischmehlfabrik GmbH & Co. KG mit Sitz in Detmold (Amtsgericht Lemgo HRA 2854) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SecAnim GmbH, Selm.