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Verschmelzung: HDI-Gerling Leben Serviceholding AG Hrb 04.06.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.05.2007)
Auf einen Blick
Text
GERLING Finanz - und Vorsorgemanagement GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50597 Köln
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2007 und der Hauptversammmlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.04.2007 mit der HDI-Gerling Leben Serviceholding AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 59008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GERLING Finanz - und Vorsorgemanagement GmbH, Köln.