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Formwechsel: Agrargesellschaft Melkof mbH, Agrargesellschaft Melkof mbH · Rechtsform: GmbH Hrb20.06.2008 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 27.05.2008)
Auf einen Blick
Text
Agrargenossenschaft Melkof eG, Melkof (Melkof). Die Genosseschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 21.12.2007 mit Nachtrag vom 15.05.2008 im Wege des Formwechsels in die Agrargesellschaft Melkof mbH mit Sitz in Vellahn umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Schwerin, HRB 9813) am 27.05.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Agrargesellschaft Melkof mbH, Vellahn.