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Verschmelzung: Parkhaus Granitz GmbH Binz/Rügen Hrb18.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.07.2008)

Auf einen Blick

Text

Feriendomizil GmbH Binz, Binz (
Ungenannte Str. ??, D-18609 Ostseebad Binz
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der Parkhaus Granitz GmbH Binz/Rügen mit Sitz in Binz (Amtsgericht Stralsund HRB 4209) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Feriendomizil GmbH Binz, Ostseebad Binz.