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Die Hauptversammlung hat am 24.04.2007 ein bedingtes Kapital geschaffen und die Satzung ist entsprechend in § 7 um … Hrb09.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.05.2007)

Text

amaxa AG, Köln (
Nattermannallee 1, 50829 Köln
). Die Hauptversammlung hat am 24.04.2007 ein bedingtes Kapital geschaffen und die Satzung ist entsprechend in § 7 um einen neuen Absatz (4) ergänzt. Die Satzung ist ferner um einen neuen § 25 a (Versand von Infomationen an Aktionäre auf elektronischen Weg) ergänzt und § 13 (Aufsichtsratsmitglieder) Abs. 5 ist geändert. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 79.052,00 durch Ausgabe von bis zu 79.052 auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stammaktien in der Form von Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingts Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer der gegenwärtigen oder künftig mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG im In- und Ausland verbundenen Unternehmen nach Maßgabe der Ermächtigung gemäß Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24.04.2007. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24.04.2007 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen. Die Bezugsaktien werden zu dem in der Ermächtigung gemäß Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24.04.2007 festgelegten Ausgabebetrag ausgegeben. Die Bezugsaktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, für das im Zeitpunkt der wirksamen Ausübung von Bezugsrechten von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, die Fassung von § 7 der Satzung der Gesellschaft (Grundkapital) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung entsprechend zu ändern.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lonza Cologne GmbH, Köln.