Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH Hrb03.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.07.2007)

Auf einen Blick

Text

Stadtentwicklungsgesellschaft Pasewalk Verwaltungs GmbH, Pasewalk (
Ungenannte Str. ??, D-17309 Pasewalk
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.03.2007 mit der Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH mit Sitz in Pasewalk (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3302) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtentwicklungsgesellschaft Pasewalk Verwaltungs GmbH, Pasewalk.