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Verschmelzung: Stadtentwicklungsgesellschaft Pasewalk Verwaltungs GmbH Hrb03.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.07.2007)

Auf einen Blick

Text

"Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH", Pasewalk (
Ringstraße 61, 17309 Pasewalk
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2007 mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Pasewalk Verwaltungs GmbH mit Sitz in Pasewalk (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 4236) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Pasewalk.