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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb 10.01.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 726574: Kids Fashion Group GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-72124 Pliezhausen
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaften mbH "Kanz Vertriebsgesellschaft mbH", Pliezhausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 737988), "Döll Fashion GmbH" (Amtsgericht Stuttgart HRB 738118) und "Pampolina Kids Fashion GmbH" (Amtsgericht Stuttgart HRB 738067) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kids Fashion Group GmbH & Co. KG, Pliezhausen.