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Satzung Hrb07.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.05.2007)
Auf einen Blick
Text
MISTRAL Media AG, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50670 Köln
). Die Hauptversammlung vom 08.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung, das Grundkapital um 1.779.709,91 EUR zu erhöhen, ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 07.08.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautende Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 9.640.000 EUR unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Unter Aufhebung des besherigen bedingten Kapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.928.081,67 EUR durch Ausgabe von bis zu 754.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Nach der durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Eintragung lfd. Nr. 2) beträgt das bedingte Kapital nunmehr: 1.930.752 EUR.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MISTRAL Media AG, Heidelberg.